Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich

(a) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der baroda - KFZ Vermittlungsagentur e.U., einem österreichischen Unternehmen mit Sitz in 2202 Enzersfeld, Grundackergasse 2, gelten für das rechtliche Verhältnis zwischen der baroda - KFZ Vermittlungsagentur e.U. (nachfolgend „baroda“ genannt) und dem Leistungsbezieher (nachfolgend „Kunde“ genannt). Diese AGB sind grundlegender Bestandteil sämtlicher zwischen baroda und dem Kunden abgeschlossene Verträge.

 

(b) Die Geltung kundenseitig abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen, sodass gegenteilige Erklärungen als nicht anerkannt gelten. Dies gilt auch dann, wenn baroda gegenteiligen Erklärungen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

(c) Diese AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch für zukünftige Geschäfte der Parteien, ohne, dass baroda in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

 

(d) baroda behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern oder zu ergänzen. Über Änderungen der AGB wird baroda den Kunden unverzüglich informieren. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich per Einschreiben innerhalb eines Monats nach Änderung oder Ergänzung widerspricht.

 

(e) Für den Fall des Verstoßes einer Bestimmung dieser AGB gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen wird vereinbart, dass eine Nichtigkeit der AGB diese nur hinsichtlich dieses Punktes unwirksam macht, die übrigen Vereinbarungen jedoch bestehen lässt. Kann sich eine Vertragspartei auf Grund zwingender gesetzlicher Vorschriften nicht auf eine Bestimmung berufen, so gilt dies auch für die andere Vertragspartei.

 

§ 2 Bedeutung des Vertragsabschlusses

(a) Die Bestellung der Dienstleistung von baroda durch den Kunden gilt als verbindlicher Vermittlungsauftrag. Die Annahme kann schriftlich (z.B.: Gegenzeichnung des Vermittlungsauftrages) oder durch die Erbringung der ersten Erfüllungsvorganges durch baroda erfolgen.

 

(b) Der Vermittlungsvertrag wird zwischen dem Kunden und baroda abgeschlossen.

 

(c) Andere Verträge in diesem Zusammenhang werden mit den jeweiligen Kooperationspartnern gesondert abgeschlossen. Dazu zählen im Speziellen der Kaufvertrag eines Kraftfahrzeuges oder einer Fahrzeugeinrichtung und ein Leasingvertrag.

 

(d) Der Kunde sichert baroda ausdrücklich zu, ernsthaft und persönlich an dem Erwerb des gewünschten Fahrzeuges interessiert zu sein. Er sichert weiters zu, nicht als Fahrzeugproduzent oder Fahrzeughändler oder als von diesen beauftragter Dritter Testkäufe oder Testanfragen vorzunehmen, durch welche dem Kunden, dem Lieferanten, den ausliefernden Fahrzeughändlern oder baroda ein Schaden jeglicher Art entstehen kann.

 

(e) Der Abschluss des Vermittlungsauftrags erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

 

(f) Der Vermittlungsauftrag gilt dann als erfüllt, wenn baroda die zu Beginn der Auftragsphase schriftlich erteilten Leistungen (siehe dazu §3 Leistungsumfang) erledigt hat.

 

§ 3 Leistungsumfang

(a) baroda importiert im Auftrag seiner Kunden Kraftfahrzeuge aus dem EU-Ausland mit länderspezifischen Ausstattungsmerkmalen des jeweiligen Modells. Der Kunde kann aus der Produktpalette ausgewählter Kooperationspartner wählen.

 

(b) Dabei erledigt baroda die Angebotseinholung und die Auftragserteilung zwischen dem Kunden und dem zuständigen Fahrzeughändler.

 

(c) baroda wickelt außerdem die Importformalitäten für den Kunden in jenem Umfang ab, dass dieser bei gegebenem Fahrzeug nur noch offene Forderungen gegenüber dem österreichischen Finanzamt leisten muss und das Fahrzeug in Österreich zulassen und versichern muss.

 

(d) Eine Überstellung des Fahrzeuges vom Übernahmeort an den Betriebsstandort von baroda erfolgt nur über ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden. Eine solche Überstellung ist unentgeltlich. Das Kraftfahrzeug wird dabei von einem Mitarbeiter der baroda - KFZ Vermittlungsagentur persönlich gelenkt. Siehe Überstellungklausel unter §7 (bb).

 

§ 3.1 Kooperationspartner - Fahrzeughändler

(a) Im Falle des käuflichen Erwerbs eines Kraftfahrzeuges hat der Kunde den Kaufbetrag an den jeweiligen Fahrzeughändler im Vorfeld zu überweisen. Im Falle eines Leasinggeschäftes hat der Kunde dies nicht zu tun.

 

§ 3.2 Kooperationspartner - Fahrzeugeinrichtung

(a) Im Falle des käuflichen Erwerbs einer Fahrzeugeinrichtung hat der Kunde den Kaufbetrag an den jeweiligen Fahrzeughändler im Vorfeld zu überweisen. Im Falle eines Leasinggeschäftes hat der Kunde dies nicht zu tun.

 

(b) Dabei erledigt baroda die Angebotseinholung und die Auftragserteilung zwischen dem Kunden und dem zuständigen Fahrzeugeinrichter.

 

§ 3.3 Kooperationspartner - Leasinggesellschaft

(a) baroda leitet im Auftrag seiner Kunden notwendige Kontaktdaten (wie z.B.: Vor- und Zuname, Emailadresse und telefonische Erreichbarkeit) an dessen Leasing-Kooperationspartner (S-Leasing) weiter, so dass dieser Kontakt mit dem Kunden aufnehmen kann, um ein vom Kunden gewünschtes Angebot unterbreiten zu können.

 

(b) baroda versorgt seine Kunden auf Wunsch mit annäherungsweisen Kalkulationen zu Leasingraten. Diese müssen nicht mit den tatsächlichen Berechnungen der Leasinggesellschaft übereinstimmen. baroda kann für Fehlkalkulationen, Tippfehler oder Falschauskünfte nicht haftbar gemacht werden.

 

§ 3.4 Leistungspakete

(a) Easy: Der Kunde erwirbt käuflich ein Kraftfahrzeug bei einem ausgewählten Kooperationspartner. baroda importiert das Kraftfahrzeug für den Kunden und überstellt dieses auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kostenlos zum baroda Firmenstandort in 2202 Königsbrunn/Enzersfeld.

 

(b) Easy+: Der Kunde erwirbt käuflich ein Kraftfahrzeug bei einem ausgewählten Kooperationspartner. Zusätzlich erwirbt der Kunde käuflich eine Fahrzeugeinrichtung bei einem ausgewählten Fahrzeugeinrichter. baroda importiert das Kraftfahrzeug für den Kunden und überstellt dieses auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kostenlos zum festgelegten Standort des Fahrzeugeinrichters.

 

(c) Flex: Der Kunde least ein Kraftfahrzeug über die Leasinggesellschaft S-Leasing. S-Leasing importiert das Kraftfahrzeug für den Kunden. baroda überstellt dieses auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kostenlos zum baroda Firmenstandort in 2202 Königsbrunn/Enzersfeld.

 

(d) Flex+: Der Kunde least ein Kraftfahrzeug über die Leasinggesellschaft S-Leasing. Zusätzlich least der Kunde die neue Fahrzeugeinrichtung über die Leasinggesellschaft S-Leasing. S-Leasing importiert das Kraftfahrzeug für den Kunden. baroda überstellt dieses auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kostenlos zum festgelegten Standort des Fahrzeugeinrichters.

 

§ 4 Kaufverträge, Zahlung und Leasingangebote

(a) Kaufverträge entstehen stets mit den jeweiligen Kooperationspartnern

Der Kunde erhält bei Kauf vom Kooperationspartner (z.B.: Fahrzeughändler, Fahrzeugeinrichter) den Kaufvertrag auf der Grundlage des Vermittlungsauftrages.

 

(b) Im Falle des Kaufes hat die Bezahlung direkt an den Kooperationspartner zu erfolgen. Um den Kaufprozess zu eröffnen, muss der Kaufpreis vom Kunden am angegebenen Geschäftskonto des Fahrzeughändlers eingelangt sein.

 

(c) Endgültige Leasingangebote werden stets von der, mit baroda zusammenarbeitenden, Leasinggesellschaft unterbreitet. baroda unterbreitet seinen Kunden annäherungsweise Leasing-Kalkulationen. Für Abweichungen und Fehlkalkulationen kann baroda nicht haftbar gemacht werden.

 

§ 5 Fahrzeugübergabe, Lieferzeit und Preisangabe

(a) Die Fahrzeugübergabe erfolgt stets am Standort von baroda, in der Grundackergasse 2 - 2202 Enzersfeld/Königsbrunn.

 

(b) Genaue Informationen zu den Lieferzeiten erhält baroda von dessen Kooperationspartnern (z.B.: Fahrzeughändler) und gibt diese an den Kunden weiter. baroda kann für Lieferverzögerungen nicht haftbar gemacht werden.

 

(c) Wenn nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, verstehen sich die beauskünfteten Preise von baroda stets inklusive aller Abgaben, Gebühren und Steuern.

 

(d)  Im Falle eines Leasingangebotes gelten die Preise der Leasinggesellschaft.

 

§ 6 Widerrufsrecht

(a) Ein an baroda erteilter Vermittlungsauftrag durch den Kunden ist verbindlich. Ein Widerruf ist längstens bis zum Beginn des ersten Erfüllungsvorganges durch baroda möglich. Tatsächlich entstandene Manipulationskosten sind dabei vom Kunden zu tragen

Ein Widerruf nach Beginn der Leistungserfüllung durch baroda ist nicht möglich.

Ein Widerruf ist postalisch zu richten an:

 

baroda - KFZ Vermittlungsagentur e.U.

z.H. Geschäftsleitung

Grundackergasse 2, A-2202 Enzersfeld

 

oder elektronisch zu richten an:

 

baroda - KFZ Vermittlungsagentur e.U.

z.H. Geschäftsleitung

E-Mail: info@firmen-auto.at

 

(b) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Kunde auf der Grundlage des Vermittlungsauftrages vom Kooperationspartner einen Kaufvertrag erhält und unterschreibt, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Das Widerrufsrecht erlischt außerdem vorzeitig, wenn baroda mit der Durchführung der Leistung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat.

 

§ 7 Verantwortung

(a) baroda haftet nicht für Annahme, Nichtannahme, nicht vollständige, falsche oder verspätete Annahme eines Vermittlungsauftrages durch den Kooperationspartner (z.B.: Fahrzeughändler, Leasinggesellschaft) oder baroda selbst.

 

(b) Ausgeschlossen ist neben der Haftung von baroda insbesondere auch die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, sowie der Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter von baroda für vor, während oder nach der Auftragsabwicklung verursachte Schäden. Ausgenommen sind grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und solche, die durch die Verletzung einer Kardinalpflicht entstanden sind.

 

(c) Überstellungsklausel

Die kostenlose Überstellung des Kraftfahrzeuges vom Übernahmeort zum Betriebsstandort von baroda erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Diese Überstellung erfolgt auf das Risiko des Kunden, baroda haftet nicht für Schäden, die bei der Überstellung durch Zufall oder leicht fahrlässig entstanden sind.

 

(d) Rechtsgeschäfte, die zwischen dem Kunden und einem Kooperationspartner (z.B.: Fahrzeughändler, Leasinggesellschaft) zustande kommen, führen zur vertraglichen Beziehung zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Kooperationspartner. Sämtliche Angelegenheiten aus Verträgen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Kooperationspartner liegen nicht in der Haftung von baroda. Insbesondere haftet baroda nicht für die Erfüllung von Verträgen durch Kooperationspartner (z.B.: Fahrzeughändler, Leasinggesellschaft) sowie deren Produkte und Dienstleistungen.

 

(e) baroda übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität und Korrektheit der angeführten Informationen. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf die Leistungen von baroda und auf die bekannt gegebenen Konditionen besteht nicht. Für Geschäfte mit Kooperationspartnern von baroda (z.B.: Leasinggesellschaft, Fahrzeughändler) gelten deren jeweilige Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

(f) baroda haftet nicht für unvorhersehbare Folgeschäden.

 

(g) baroda wird ausschließlich als Vermittler tätig und wird nicht Bestandteil der vermittelten Verträge. baroda trägt keine Verantwortung für Inhalt und Ausführung der jeweiligen Verträge.

 

(h) baroda und deren Betreiber übernehmen keine Haftung für die Inhalte externer Links, Werbebanner oder anderer Informationsangebote, die auf der Webseite (www.firmen-auto.at) von baroda platziert sind.

 

§ 8 Ablehnung und Auflösung von Vermittlungsaufträgen

(a) Angebote, die von baroda übermittelt werden, gelten grundsätzlich solange der Vorratsbestand verfügbar ist, auch wenn es nicht ausdrücklich bei dem jeweiligen Angebot vermerkt ist. Wenn ein zur Vermittlung beauftragtes Fahrzeug nicht mehr verfügbar oder bestellbar ist, kann baroda den Vermittlungsauftrag ablehnen oder den bestehenden Vermittlungsauftrag auflösen. Dies ist auch möglich, wenn zu den angegebenen Konditionen kein Fahrzeughändler ermittelt werden kann.

 

(b) Auch bei Irrtümern in der dem Vermittlungsauftrag zugrundeliegenden Fahrzeugkonfiguration sowie bei irrtümlich vergessenen oder falschen Preisbestandteilen, wie den Ausstattungsmerkmalen oder der Umsatzsteuer kann baroda den Vermittlungsauftrag ablehnen oder den bestehenden Vermittlungsauftrag auflösen.

 

(c) Sollte baroda einen Vermittlungsauftrag ablehnen oder auflösen, wird der Kunde darüber schriftlich informiert.

 

§ 9 Übertragung

(a) Der Kunde kann seine Rechte und Ansprüche an Dritte nur mit ausdrücklicher Zustimmung von baroda übertragen.

 

§ 10 Datenschutz

(a) Die Datenschutzbestimmungen von baroda sind Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Bestandteil jedes Vertrages. Diese Datenschutzbestimmungen sind verpflichtend zu lesen und elektronisch abrufbar unter: https://www.baroda.at/j/privacy

 

(b) Sollten bei der Vertragsabwicklung Daten dritter Personen (z.B. Mitarbeiter) betroffen sein, hat der Kunde deren Einverständnis entsprechend den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und auf Grundlage des Vertrages einzuholen. Mit der Übermittlung der Daten an baroda bestätigt der Kunde, dass er das Einverständnis zuvor eingeholt hat und zur Weitergabe dieser Angaben berechtigt ist. baroda ist nicht dazu verpflichtet, die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit des Einverständnisses zu überprüfen. Der Kunde hält baroda für etwaige Ansprüche Dritter daraus schad- und klaglos. baroda wird alle zum Zweck der Vertragserfüllung übergebenen personenbezogenen Daten entsprechend den aktuellen gesetzlichen und betriebseigenen Datenschutzbestimmungen behandeln.

 

§ 11 Geltendes Recht und Gerichtsstand

(a) Diese AGB unterliegen österreichischem Recht. Für Streitigkeiten aus diesen AGB

vereinbaren die Vertragsparteien die ausschließliche Zuständigkeit des für Korneuburg, sachlich zuständigen Gerichts.

 

§ 12 Schriftform

 

(a) Die Schriftform im Sinne dieser AGB umfasst alle Übertragungen und Verständigungen an baroda durch E-Mail, Telefax und Brief.